Erstmalig wird in der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2023 auch eine Besteuerung des CO² vorgenommen, das bei der Beheizung unserer Wohnungsbestände und der Warmwassererzeugung freigesetzt wird. Die Aufteilung dieser Kosten erfolgt je nach Gebäudekategorie zwischen Mieter und Vermieter.
Die Betriebskostenabrechnungen werden Sie bereits Ende April in Ihrem Briefkasten finden.